Hinweise und Links für Autoren
Offener Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
Zum Leitbild der Universität Hamburg gehört die Offenheit des Zugangs zu Forschung, Lehre und Weiterbildung. Als Unterzeichnerin der „Budapest Open Access Initiative“ und der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ unterstützt die Universität Hamburg ausdrücklich das Ziel Open Access und Open Archive in dem erweiterten Sinne der Berliner Erklärung.
Open Access und Open Archive meinen den freien, weltweiten und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen, Forschungsdaten (Primärdaten, Metadaten, Fachinformationen), Lehr- und Lernmaterialien, Fachvorträgen und wissenschaftlichen Sammlungen über das Internet.
Förderung von Open Access an der UHH
Universität Hamburg
Die Universität Hamburg bietet, z.T. in Kooperation mit der SUB, verschiedene Unterstützungen für Open Access an.
Publikationen
- Publikationsfond
Gemeinsam mit der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB) hat die Universität Hamburg (UHH) einen Fonds zur Förderung von Open-Access-Publikationen eingerichtet. Aus dem UHH-Open-Access-Fonds, kurz UHH-OAF, können die anfallenden Open-Access-Publikationskosten bezahlt werden. Gefördert werden „Processing Charges“ für Zeitschriftenartikel und Bücher von Mitgliedern der UHH, die den Förderkriterien des UHH-OAF entsprechen. Die geförderten Publikationen werden dabei automatisch im Forschungsinformationssystem der UHH erfasst, auf Webseiten der UHH veröffentlicht und auch in die Langzeitarchivierung der SUB übernommen.
Mit dem UHH-OAF soll der Anteil der Open-Access-Publikationen an der UHH weiter erhöht werden – insbesondere in Bereichen, die bisher nicht von den an der UHH und der SUB vorhandenen DEAL- und Rabattverträgen oder einer Drittmittelförderung profitieren konnten.
Alle Informationen finden Sie auf den Seiten des UHH-OAF.
Bei einer Antragsstellung auf Projektförderung an einen Forschungsförderer sollten Kosten für Open Access-Publikationen aber weiterhin in jedem Fall berücksichtigt werden.
- Staats- und Universitätsbibliothek (SUB)
Die SUB bietet Informationen und Dienstleistungen zum Thema Open Access ab. Dazu gehören insbesondere die Dienstleistungen für Elektronische Dissertationen und Habilschriften und der Verlag Hamburg University Press.
Bei einer Reihe von Zeitschriften gibt es Sonderkonditionen für die Article Processing Charges:
https://www.sub.uni-hamburg.de/de/service/open-access-publizieren/apc-rabatte-fuer-open-access-publikationen.html - DEAL-Verträge
Publikationen in den Verlagen Elsevier, Wiley, Springer Nature und Springer Nature | Nature Branded Journals sind in Hybrid-Zeitschriften durch den DEAL-Vertrag für Mitglieder der Universität Hamburg ohne weitere Kosten Open Access. Die Kosten für Gold-Open-Access Zeitschriften, die APC-Gebühren kosten, werden im Rahmen des UHH-OAF übernommen! Zudem können von den Zeitschriften auch Zusatzgebühren für zusätzliche Seiten oder Farbabbildungen in Rechnung gestellt werden.
Forschungsdaten
- Institutionelles Repositorium/Forschungsinformationssystem
Das Forschungsinformationssystem dient der Speicherung und dem Nachweis von Publikationen von Mitgliedern der Universität Hamburg. Sie können die bibliographischen Daten und - soweit zulässig- die zugehörige pdf-Datei speichern und über das Open-Access-Portal der UHH weltweit verfügbar machen. - Langfristige Verfügbarkeit von Forschungsdaten und Forschungsanwendungen
Das Zentrum für nachhaltiges Forschungsdatenmanagement berät Sie in allen Fragen zur langfristigen und sicheren Speicherung von Forschungsdaten. Zudem steht ein Forschungsdatenrepositorium zur Verfügung.
Förderung von Open Access Drittmittelgeber
Das Internetportal oa.finder hilft Ihnen bei der Suche nach Publikationsmöglichkeiten.
BMBF
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, ihre Publikationen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gebühren für qualitativ hochwertige Open Access-Veröffentlichungen aus BMBF-geförderten Projekten werden durch eine neue Förderinitiative gedeckt. Aus dem neu geschaffenen Post-Grant-Fund fördert das BMBF daher nun solche Publikationsgebühren für Veröffentlichungen aus abgeschlossenen und durch das BMBF geförderten Projekten.
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Open Access und erwartet von DFG-geförderten Projekten,
- dass die mit Mitteln der DFG finanzierten Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt oder direkt in referierten bzw. renommierten Open-Access-Zeitschriften publiziert werden.
- An DFG-geförderten Projekten beteiligte Wissenschaftler/-innen sollten sich in Verlagsverträgen möglichst ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten.
- Die Veröffentlichungen müssen einen Hinweis auf die DFG-Förderung enthalten.
Bei der Antragsstellung sollten Kosten für Open Access-Publikationen berücksichtigt werden.
Quelle: Verwendungsrichtlinien der DFG
Europäische Union
Die Europäische Union hat weitreichende Richtlinien in ihren Förderprogrammen festgeschrieben.
- Horizon 2020 – Europäisches Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Im Förderprogramm Horizon 2020 ist eine Open-Access-Veröffentlichung verpflichtend.
Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data
Zusätzlich sollen alle Primärdaten öffentlich zugänglich zu machen.
Bei der Antragsstellung sollten Kosten für Open-Access-Publikationen berücksichtigt werden.
Quelle: Open Science Policy der EU
Andere Forschungsförderer
Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen und Fördermöglichkeiten bei den jeweiligen Forschungsförderern. Bei einer Antragsstellung sollten Kosten für Open-Access-Publikationen in jedem Fall berücksichtigt werden.
Bedingungen für Open Access
Die Urheber und Rechteinhaber von Open-Access-Angeboten gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht und erlauben ihnen, diese – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.
Vorteile von Open Access
Open-Access-Publikationen sind schneller nutzbar und durch Suchmaschinen und Nachweissysteme leichter auffindbar. Für viele andere Angebote (z.B. Datenbanken) ist das Internet die einzig adäquate Angebotsform. Der potentielle Nutzerkreis ist deutlich größer als bei eingeschränktem Zugang. Open Access ermöglicht auch der nicht wissenschaftlichen Öffentlichkeit die Nutzung wissenschaftlicher Ergebnisse.
Das breite Spektrum an Forschungsleistungen und wissenschaftlichen Ergebnissen der Universitätsangehörigen wird sichtbarer und der Wissens- und Technologietransfer verbessert.
Die weltweit wachsenden Open-Access-Angebote stärken die Informationsversorgung und ermöglichen moderne Arbeitsweisen.
Die „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und der „Umgang mit Forschungsdaten“ gemäß den Empfehlungen bzw. Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden damit unterstützt.
Nachteile von Open Access
Open Access bedeutet nicht grundsätzlich die Abkehr von klassischen Publikationsverfahren und soll auch in keiner Weise die etablierten Qualitätsstandards absenken.
Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen befinden sich noch in einer Entwicklungsphase. Dazu gehören auch die Entwicklung von Standards zur Qualitätssicherung und insbesondere die Anerkennung von Open-Access-Veröffentlichungen jeglicher Art als wissenschaftliche Leistung.
Publikationswege
Für wissenschaftliche Veröffentlichungen empfiehlt die Universität Hamburg eine direkte
Open-Access-Publikation („goldener Weg“), bei Publikationen in kostenpflichtigen Verlagen sollte ein nicht-exklusives Nutzungsrecht ausgehandelt werden, um eine sofortige Zweitpublikation („grüner Weg“, „Self-archiving“) zu ermöglichen.
Bei Publikationen in kostenpflichtigen Verlagen sollte ein nicht-exklusives Nutzungsrecht ausgehandelt werden, um eine sofortige Zweitpublikation („grüner Weg“, „Self-archiving“) zu ermöglichen. Mindestens sollte auf die Abtretung der exklusiven Nutzungsrechte an den Verlag verzichtet werden, um die Zweitpublikation nach Ablauf einer Embargo-Frist zu ermöglichen. Die Universität Hamburg betreibt hierzu ein „Institutional Repository“ als Komponente ihres zentralen Nachweissystems („Hochschulbibliografie“), in welchem die Autorinnen und Autoren verpflichtet sind die Metadaten, die Volltexte und die Embargo-Fristen ihrer Publikation zu erfassen.
- Das Internetportal oa.finder hilft Ihnen bei der Suche nach Publikationsmöglichkeiten.
Goldener Weg - Open Access für Erstveröffentlichungen
„Goldener Weg“ bezeichnet die Open-Access-Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Textes entweder durch ein an den Verlag zu zahlendes Entgelt oder unentgeltlich auf dem „Institutional Repository“ der Universität Hamburg. Zur Deckung der bei kostenpflichtigen Verlagen entstehenden Kosten sollen möglichst zweckbestimmte Drittmittel eingeworben werden.
Open-Access-Publikationen in einem Verlag unterliegen den bekannten Publikationsverfahren (peer review) und erfordern einen Publikationsvertrag. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) gibt einen Überblick über anerkannte Open-Access-Zeitschriften, im Directory of Open Access Books (DOAB) erhalten Sie einen Überblick über Monographien, die Open Access publiziert werden.
Grüner Weg - Open Access für Zweitveröffentlichungen
Die sofortige Zweitpublikation oder die Zweitpublikation nach Ablauf einer Embargofrist wird als „Grüner Weg“ oder auch „Self-archiving“ bezeichnet. Dazu sollten Sie mit dem Verlag ein nicht-exklusives Nutzungsrecht, zur sofortigen Zweitpublikation, oder die Abtretung der exklusiven Nutzungsrechte für die Zweitpublikation nach Ablauf einer Embargo-Frist vereinbaren.
Ob der von Ihnen gewählte Verlag die parallele Publikation erlaubt, können Sie in der SHERPA/RoMEO-Liste recherchieren.
Wie kommen Inhalte in das Open-Access-Portal?
Publikationen von Mitgliedern der Universität Hamburg werden im Rahmen der Hochschulbibliographie in das Forschungsinformationssystem (FIS) eingetragen und werden unter der Voraussetzung „Open Access“ in diesem Portal angezeigt.
Andere Angebote für das Open-Access-Portal können Sie direkt per Feedback-Formular melden.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir nur Angebote im Open-Access-Portal verzeichnen, die von Mitgliedern der Universität Hamburg betreut oder verantwortet werden und die einen vollständig freien Zugang gewähren.
Rechtliche Fragen
Rechtsfragen bei Open Science - Ein Leitfaden
Ein kostenfreier Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science bietet eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung.
Die Digitalisierung ermöglicht eine offene Wissenschaft (Open Science). Diese hat viele Aspekte, insbesondere den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Materialien (Open Access), transparente Begutachtungsverfahren (Open Peer Review) oder quelloffene Technologien (Open Source). Das Programm Hamburg Open Science will offene Wissenschaft am Forschungsstandort Hamburg unterstützen. Der in diesem Kontext entstandene Leitfaden soll das rechtliche Umfeld greifbar machen.
Der Leitfaden erarbeitet die betroffenen Rechtsgebiete zunächst systematisch. Im zweiten Teil werden rechtliche Fragen zu Open Science beantwortet, die direkt aus den Universitäten und Bibliotheken kommen. So gelingt eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung. Autoren des Leitfadens sind Dr. Till Kreutzer, Partner der Kanzlei iRights.Law, und deren wissenschaftlicher Mitarbeiter Henning Lahmann.
Link zum Angebot: https://blogs.sub.uni-hamburg.de/hup/products-page/publikationen/169/
Der Urheber eines Werkes hat unabhängig von der Publikationsform (elektronisch, gedruckt) sämtliche Rechte an seinem Werk. Das Urheberrecht kann in Teilen oder ganz an andere, z.B. einen Verlag abgetreten werden.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Open-Access-Publikationen unterliegen wie gedruckte Publikationen auch dem Schutz des Urheberrechtes. Mit Creative-Commons-Lizenzen (Broschüre) haben Sie die Möglichkeit Publikationen und andere Angebote mit einem Lizenzvertrag zu versehen.
Die SUB ist Ihnen bei der Klärung von rechtlichen Fragen gerne behilflich.
Titelschutz
Das Markengesetz (§§ 5, 15) bietet für Buchtitel und andere Namen einen rechtlichen Schutz. Wichtig ist dabei die „Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft“. Den Titelschutz erhält die Erstveröffentlichung. Ausführliche Informationen zum Titelschutz finden Sie auf den Webseiten des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Im Verzeichnis lieferbarer Bücher können Sie überprüfen ob ein Titel bereits vergeben ist.
Links & Materialien
- Das Internetportal oa.finder hilft Ihnen bei der Suche nach Publikationsmöglichkeiten.
- UNESCO - Recommendation on Open Science
- Empfehlungen zu Qualitätsstandards für die Open-Access-Stellung von Büchern
- Open Access in Deutschland - Die Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Informationsplattform open-access.net
- Open Access – Deutsche UNESCO-Kommission
- Handbuch Open Access - Deutsche UNESCO-Kommission
- Open-Access Broschüre DINI (Deutsche Initiative für Netzwerkinformation)
- Open Access und Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Open Access für Publikationen aus EU-Projekten
- Allianz der Wissenschaftsorganisationen zur Verbesserung der Informationsversorgung
- Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen zu Open Access und Urheberrecht (März 2009)
- Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
- Budapest Open Access Initiative
- Das Zweitveröffentlichungsrecht des URHG §38 Abs. 4 – Möglichkeiten und Grenzen bei der Anwendung in der Praxis
- DOAJ ("Directory of Open Access Journals")
- DOAB ("Directory of Open Access Books")
- OpenDOAR ("Directory of Open Access Repositories")
- Hamburg University Press
- Open Access an der Staats- und Universitätsblibliothek Hamburg
- Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen zu Open Access und Urheberrecht (März 2009)
- Open-Access-Strategien für wissenschaftliche Einrichtungen - Bausteine und Beispiele(AG Open Access der Schwerpunktinitiative Digitale Information der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen, 2012)
- Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung: "Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen"
- Sechster Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (2013), Bildung und Forschung: Digitale Medien in Forschung und Wissenschaft: Open Access und Open Data, S. 39–69,
- Rechtsfragen auf der SUB-Seite
- Europäische Kommission: "Open Access" (engl.)
- SHERPA/ROMEO
- Open access 2020
- Creative Commons-Lizenzen
- Guide to best practices in licensing
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